Das Wichtigste in Kürze 

- Durch die Tagespflege wird sowohl die Pflege als auch die Behandlungspflege  
    über den Tag übernommen 

- Sie müssen sich nicht auf eine komplett ambulante oder stationäre Pflege festlegen 

- Wie oft pro Woche bestimmen Sie individuell 

- Tagespflege ist die Leistungen der Pflegeversicherung und wird im §41 SGB XI 
    gesetzlich geregelt Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Anteil
    der Kosten:

  • Pflegegrad 2                   689€ 
  • Pflegegrad 3                1.298€ 
  • Pflegegrad               1.612€ 
  • Pflegegrad 5                1.995€

Vorteile der Tagespflege:

-      Soziale Kontakte knüpfen und den Tag in Gesellschaft von Gleichaltrigen verbringen.

-     Wohltuende Bewegung und Aktivitäten zusammen mit anderen.

 Hilfe bei Medikamenten-Einnahme und die medizinischen Versorgung.

-    Hilfe beim Essen und der Körperpflege.

-     Angehörige können ihrem Beruf weiter nachgehen, wichtige Termine wahrnehmen 
         und freie Zeit für sich nutzen.

-     Professionelle Fußpflege und Therapeuten können vor Ort in Anspruch genommen 
         werden.

Tagesablauf:
  

ab 08:30
Abholung der Gäste an der Wohnungstür
 

ab 09:00
gemeinsames Frühstück
 

ab 10:00
Zeitung vorlesen, Aktivierung (Gedächtnis-, 
Konzentrationsübungen, Gymnastik, 
Spiele usw.)
 

ab 12:00
gemeins. Mittagessen
 

ab 13:00
Mittagsruhe
 

ab 14:00
Kaffee und Kuchen
 

ab 15:00
Aktivierung (Werken, Malen, Singen, 
Spazierengehen, usw.)

 

ab 16:00
Gäste nach Hause bis an die 
Wohnungstür bringen

Öffnungszeiten: 

Mo-Fr:  08:00- 16:30 
(außer an Feiertagen) 
 

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